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Strukturfonds

Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds, gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V

Der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt obliegt die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten. Um die Sicherstellung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 105 Abs. 1 SGB V auf der Grundlage der Bedarfsplanung alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Mittel des Strukturfonds dienen zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der Finanzierung von weiteren Projekten zur Nachwuchsgewinnung in der vertragsärztlichen Versorgung.

Strukturfondshöhe für das Jahr 2024 (0,2 % der MGV arztseitig, 0,2 % der MGV kassenseitig) 2.618.594,99 EURO

Verwendung

Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung, bei Praxisübernahmen oder bei der Gründung von Zweigpraxen sowie Anstellung von Ärzten 427.292,96 EURO
Zuschläge zur Ausbildung 93.141,72 EURO
Vergabe von Stipendien 139.592,04 EURO
Förderung von Eigeneinrichtungen 156.545,99 EURO
Förderung des Betriebs der Terminservicestellen 1.205.205,02 EURO
Förderung der Facharztweiterbildung 547.342,26 EURO
Förderung ausländischer Ärzte 49.475,00 EURO
  2.618.594,99 EURO