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Akuter Hörsturz

Dieser Vertrag gilt für alle IKK-Versicherten mit Wohnort in Sachsen-Anhalt. Ziel des Vertrages ist die Implementierung einer interdiziplinär-fachübergreifenden Versorgung der an akutem Hörsturz erkrankten Versicherten durch HNO-Ärzte und Hausärzte in die ambulante ärztliche Versorgung.

Vertrag nach § 140a SGB V zur fachärztlichen Behandlung von Patienten mit akutem Hörsturz zwischen KVSA und IKK gesund plus

Teilnahmeerklärung Arzt

Teilnahmeerklärung Versicherte

Ansprechpartner

Sophie Rasin

0391 627-6248
0391 627-8249