Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Videosprechstunde

Ansprechpartner

Silke Brumm

Videosprechstunde

Die Videosprechstunde kann als telemedizinische Leistung durchgeführt und abgerechnet werden.

Rechtsgrundlagen:

Abrechenbare EBM-Nummern:

Die Vergütung erfolgt über die jeweiligen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen. Daneben können weitere Gesprächsleistungen abgerechnet werden.
Für die Kosten gibt es einen Technikzuschlag (GOP 01450).

Für die Abrechnung der Videosprechstunde gelten seit dem 01.04.2022 wieder Begrenzungsregelungen:

Danach dürfen Ärzte und Psychotherapeuten maximal 30 Prozent ihrer Patienten (Behandlungsfälle) in einer Videosprechstunde behandeln. Außerdem dürfen maximal 30 Prozent einer Gebührenordnungsposition (inklusive Suffixe) als – sofern vorgesehen – Videosprechstunde abgerechnet werden.

Leistungsinhalt:

  • Elektronische Visite für alle Indikationen; auch der erste Arzt-Patienten-Kontakt kann in einer Videosprechstunde stattfinden
  • Psychotherapeutische Leistungen, für die das psychotherapeutische Berufsrecht und die Psychotherapie-Vereinbarung keinen persönlichen Kontakt vorgeben

Anforderungen an den Vertragsarzt:

Antragsberechtigte Fachgruppen:

  • Ärzte fast aller Fachgruppen mit Ausnahme von Laborärzten, Nuklearmedizinern, Pathologen und Radiologen
  • Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Räumliche und apparativ-technische Anforderungen:

Weitere Informationen sind auf der Themenseite der KBV zu finden

Ansprechpartner

Silke Brumm