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Honorarverteilung 2024

Die Honorarverteilung erfolgt auf der Grundlage des § 87b SGB V. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) hat im Benehmen mit den Krankenkassen den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu beschließen. Die von der Vertreterversammlung im Benehmen mit den Verbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen beschlossenen Honorarverteilungsmaßstäbe finden Sie unter dem jeweiligen Quartal.