1. Quartal 2024
Honorarverteilung 1. Quartal 2024
Hinweise zu Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2024
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2024
Die Vertreterversammlung der KVSA hat in ihrer Sitzung am 29. November 2023 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) ab dem 1. Quartal 2024 beschlossen.
Bereinigungsvorgaben zur TSVG-Konstellation offene Sprechstunde
Aufgrund der Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hat ab dem Jahr 2023 in jedem Quartal eine Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) für Leistungen der offenen Sprechstunde zu erfolgen. Diese Bereinigung wird dann wirksam, wenn unter Berücksichtigung der arztgruppenspezifischen Auszahlungsquoten des jeweiligen Vorjahresquartals das arztgruppenspezifische Punktzahlvolumen der Leistungen der offenen Sprechstunde das arztgruppenspezifische Punktzahlvolumen dieser Leistungen im Vorjahresquartal um 3 Prozent übersteigt. Der Bewertungsausschuss hat hierzu in der 640. Sitzung gesonderte Vorgaben beschlossen. Die KVSA hat diese gesetzlichen Regelungen im HVM umzusetzen. Da die quartalsbezogenen Bereinigungsbeträge zum Zeitpunkt der Berechnung der RLV- und QZV-Fallwerte noch nicht vorliegen, erfolgt gemäß Anlage 7 zum HVM die Umsetzung der Bereinigungsbeträge im jeweiligen Quartal des Folgejahres, somit erstmals im 1. Quartal 2024. Das führt dazu, dass die Fallwerte der Arztgruppen, für die die Regelungen der offenen Sprechstunde gelten, geringer ausfallen werden. Bei vergleichbaren Leistungsmengen der offenen Sprechstunde in 2024 gegenüber 2023 ist zu erwarten, dass wenn überhaupt nur noch eine geringe Bereinigung in 2025 erfolgen wird.
Davon sind in der KVSA die folgenden Arztgruppen betroffen, für die die Regelungen der offenen Sprechstunde gelten
- Fachärzte für Augenheilkunde (inklusive ausschließlich konservativ tätige)
- Fachärzte für Chirurgie, Plastische Chirurgie, Kinderchirurgie
- Fachärzte für Orthopädie
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärzte Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Fachärzte für Dermatologie
- Fachärzte für Nervenheilkunde, Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
- Fachärzte für Neurochirurgie
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie unter 30% Richtlinienpsychotherapie
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie 30-90% Richtlinienpsychotherapie
- Fachärzte für Urologie.