2. Quartal 2021
Honorarverteilung 2. Quartal 2021
Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. Februar 2021 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) ab dem 2. Quartal 2021 beschlossen, die zum 1. April 2021 in Kraft treten.
Der Bewertungsausschuss hat im Rahmen der Weiterentwicklung des EBM das Kapitel Strahlentherapie (Kapitel 25 EBM) zum 1. Januar 2021 angepasst. Das Kapitel 25 wurde inhaltlich, strukturell und kalkulatorisch überarbeitet. Gemäß Bewertungsausschuss wurde auch eine medizinisch-technische Weiterentwicklung berücksichtigt. Die Weiterentwicklung erfolgte punktsummen- und ausgabenneutral. Bis zum 31.12.2020 wurden die Leistungen der Strahlentherapie (Kapitels 25 EBM) von den Krankenkassen extrabudgetär, d. h. zusätzlich zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gezahlt. Mit der Neuregelung erfolgt eine Einbudgetierung der Finanzmittel mit der Folge, dass die Vergütung der Leistungen des Kapitels 25 ab dem 1. Januar 2021 aus der MGV zu erfolgen hat.
Im HVM der KVSA wird ein Vorwegabzug (4.2.3.4) im fachärztlichen Versorgungsbereich eingeführt, aus dem die Leistungen des Kapitels 25 EBM zu finanzieren sind. Sollten die Finanzmittel zur Vergütung der Leistungen des Kapitel 25 EBM nicht ausreichen, erfolgt eine Quotierung der Vergütung. Nicht verbrauchte Finanzmittel bleiben für die nachfolgenden Quartale in dem Vorwegabzug. Sollten die Finanzmittel nach Ablauf von 8 Quartalen nicht verbraucht worden sein, werden diese dem fachärztlichen Versorgungsbereich zugeführt. Eine Verrechnung mit anderen Vorwegabzügen erfolgt nicht.