Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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4. Quartal 2020

Honorarverteilung 4. Quartal 2020

HVM – Änderung ab dem 1.10.2020

 

Die Abrechnung der Abstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 erfolgt bis 30.09.2020 über die GOP 02402, die bisher nur bei Tests aufgrund einer Warnung durch die Corona-Warn-App berechnungsfähig war.

Nach Beschlussfassung des Bewertungsausschuss vom 29.9.2020 erhalten Ärzte ab dem 1.10.2020 gemäß EBM für die Abstrichentnahme bei symptomatischen Patienten und bei Personen, die aufgrund eines Hinweises der Corona-Warn-App getestet werden, generell 15 Euro, sofern keine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliar- oder Notfallpauschale berechnet wird. Dafür ist die ab dem 1.10.2020 angepasste GOP 02402 (73 Punkte, rund 8 Euro extrabudgetär) sowie ein neuer Zuschlag GOP 02403 (64 Punkte, rund 7 Euro) abzurechnen. Bei Personen mit der Meldung "erhöhtes Risiko " der Corona-Warn-App wird die abstrichentnahme oder das entsprechende Gespräch mit dem Patienten nach GOP 02402A abgerechnet. Auch hier ist eine Kmbination mit der GOP 02403 vorgesehen.

Bei Abrechnung der Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliar- oder Notfallpauschale wäre gemäß EBM ausschließlich die GOP 02402 abzurechnen, da in den Pauschalen der Aufwand bereits teilweise berücksichtigt ist.

Ziel des Vorstandes und der Vertreterversammlung ist es, dass ab dem 1.10.2020 Abstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten  und Personen mit der Corona-Warn-App grundsätzlich mit 15 Euro bewertet werden. Dadurch soll eine hohe Motivation zur Durchführung von Abstrichen zum Nachweis von SARS-CoV-2 in der eigenen Praxis erzielt werden.

Die Vertreterversammlung beschloss daher eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes in der Gestalt, dass die zum 1.10.2020 neu eingeführte GOP 02403 (64 Punkte) ab dem vierten Quartal 2020 auch neben der Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale vergütet wird. Hierzu wird die GOP 02403 durch die KV in die GOP 99941 gewandelt, da ansonsten die Regeln des EBM nicht korrekt angewendet werden würden. Die GOP 99941 wird mit dem Wert der GOP 02403 vergütet, so dass im Ergebnis insgesamt ein Betrag von 15 Euro für einen Abstrich gezahlt wird.

Aus diesem Beschluss ergaben sich weitere redaktionelle Änderungen des HVM.

Für die Abrechnung der Testung asymptomatischer Personen gelten die bisher veröffentlichten Informationen ohne Änderungen!