2. Quartal 2019
Honorarverteilung 2. Quartal 2019
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) hat in der Sitzung am 27. Februar 2019 Änderungen des HVM zum 1. April 2019 beschlossen. Diese betreffen eine Anhebung der pauschalen Vergütung für die Dienstwahrnehmung im Fahrdienst im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes von 15,- Euro auf 20,- Euro je Stunde.
Durch die Bereitschaftsdienstreform sollen die Vertragsärzte bei der Bereitschaftsdiensteinteilung weiter entlastet werden. Mit der Bildung größerer Bereitschaftsdienstbereiche in den Nachtstunden verringern sich die Anzahl der im Bereitschaftsdienst eingeteilten Ärzte und deren Dienstfrequenz. Durch die Änderung der Bereitschaftsdienstbereiche könnte es in Einzelfällen zu längeren Fahrzeiten kommen. Diese sollen durch Anhebung des Betrages je Stunde Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus wurden formale Änderungen im QZV Sonstige Hilfen für die Arztgruppe Frauenheilkunde vorgenommen, indem die GOP 01835 bis 01837 EBM aus dem QZV entfernt und durch die GOP 01841 und 01842 ersetzt werden. Dies war infolge der EBM-Änderung notwendig geworden.