1. Quartal 2019
Honorarverteilung 1. Quartal 2019
Die Vertreterversammlung hatte am 14. Februar 2018 Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab der KVSA vorgenommen, nachdem der Bewertungsausschuss die Änderungen der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus zum 1. April 2018 beschlossen hatte und die KBV auch die Vorgaben zur Honorarverteilung bezüglich der Vergütung des Labors angepasst hatte. Ursache war der jährlich steigende Leistungsbedarf im Laborbereich. Dieser stieg stärker als die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Dies hatte zur Folge, dass die für die Vergütung der Laborleistungen bereitstehenden Mittel im bestehenden Grundbetrag „Labor“ nicht ausreichten und regelmäßig aus den haus- und fachärztlichen Grundbeträgen nachfinanziert werden mussten.
Die seitdem 1. April 2018 in Kraft geltende Laborreform dient dazu, nur notwendige Laborleistungen im Sinne einer Stufendiagnostik zu erbringen, zu beziehen oder zu veranlassen. Um dies zu erreichen stehen Ihnen unter https://www.kvsa.de/praxis/abrechnung_honorar/laborpfade.html Laborpfade zur Unterstützung zum wirtschaftlichen Umgang mit Laboruntersuchungen zur Verfügung.