1. Quartal 2018
Honorarverteilung 1. Quartal 2018
Die Vertreterversammlung beschloss am 8. November 2017 die Änderung des HVM zum
1. Januar 2018. Hintergrund der Änderung ist ein Beschluss des Bewertungsausschusses zur Überführung der bislang extrabudgetierten Vergütung in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen (NäPa - GOP 03060 bis 03065 EBM).
Insofern wurde die Bildung eines Vorwegabzugs im hausärztlichen Versorgungsbereich in den HVM aufgenommen, der mindestens den durch die Krankenkassen für diese Leistungen bereitgestellten Betrag umfasst. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, ist eine Quotierung der Vergütung vorgesehen. (Aufnahme des Punktes 4 .2.2.2 HVM)