4. Quartal 2016
Honorarverteilung 4. Quartal 2016
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) zum 1. Oktober 2016
Der Bewertungsausschuss hat in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 und 377. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) weitere Änderungen im Kapitel 32.3 (Labormedizin) EBM mit Wirkung zum 01.07.2016 vorgenommen. Die Änderungen umfassen die Aufnahme einer genotypischen Untersuchung nach GOP 32865 in den Abschnitt 32.3.14 Molekulargenetische Untersuchungen, die Streichung der bisherigen Gebührenordnungspositionen 32528, 32529, 32531 aus dem Abschnitt 32.3.5 Immunologische Untersuchungen und die Aufnahme eines Abschnitts 32.3.15 Immungenetische Untersuchungen in den EBM. Die für die Immungenetischen Untersuchungen abrechenbaren Gebührenordnungspositionen 32901 bis 32947 wurden entsprechen dem Stand von Wissenschaft und Technik in den EBM aufgenommen.
In der Folge waren die Vorgaben zur Honorarverteilung gemäß § 87b Abs. 4 SGB V zum 01.07.2016 durch die KBV anzupassen. Die Anpassung der Vorgaben der KBV zur Honorarverteilung wirken sich auf den HVM der KVSA im Vergütungsbereich Labor (Punkt 4.1.2), die Regelung zur Abstaffelungsquote Q (Punkt 4.1.2.1) und die Budgetierung der Leistungen des Abschnitts 32.3 des EBM (Punkt 4.1.2.2) aus.
Darüber hinaus ergaben sich redaktionelle Anpassungen sowie Anpassungen zum Gültig-keitsdatum und zum Datum der Beschlussfassung.