3. Quartal 2016
Honorarverteilung 3. Quartal 2016
Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes
Die Vertreterversammlung der KVSA hat in ihrer Sitzung am 8. Juni 2016 eine Änderung des HVM ab dem 1. Juli 2016 beschlossen.
Mit Beschluss des Bewertungsausschusses zu Änderungen der humangenetischen Leistungen des EBM hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Vorgaben gemäß § 87b Abs. 4 SGB V zur Honorarverteilung angepasst und festgelegt, dass alle humangenetischen Leistungsbereiche aus dem Vergütungsvolumen genetisches Labor zu vergüten sind, soweit sie der MGV unterliegen. Daraus resultierend war eine Anpassung der Vorgaben der KBV zur Honorarverteilung notwendig, die sich auch auf unseren HVM auswirken.
Infolgedessen wurde die Gültigkeit der Vorgaben der KBV auch für die Anlagen zum Teil B der Vorgaben zur Honorarverteilung im HVM redaktionell klarstellend aufgenommen. Dies erfolgte in den Punkten 3.; 4.1.1; 4.1.2; 4.1.3; 4.1.4 und 4.1.5. des HVM.
Darüber hinaus sehen die Vorgaben der KBV zur Honorarverteilung vor, dass die GOP 32860 bis 32864 EBM aus dem Vergütungsvolumen Labor herausgelöst und künftig aus dem Vergütungsbereich genetisches Labor zu vergüten sind. Die entsprechenden Vergütungsbereiche (Punkt 4.1.2) sowie die Regelungen zur Abstaffelungsquote „Q“ (Punkt 4.1.2.1) und zur Budgetierung der Leistungen des Abschnitts 32.3 des EBM (Punkt 4.1.2.2) waren entsprechend anzupassen.
Darüber hinaus ergaben sich redaktionelle Anpassungen sowie Anpassungen zum Gültigkeitsdatum und zum Datum der Beschlussfassung.
Die Änderungen der Vorgaben der KBV zur Honorarverteilung waren notwendig, da der Bewertungsausschuss die nach dem EBM abrechnungsfähigen Leistungen der Humangenetik einer Überprüfung unterzogen, diese neu geordnet, an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst und mit Wirkung zum 1. Juli 2016 beschlossen hat. Dabei werden die konstitutionellen genetischen Leistungen weiterhin über Gebührenordnungspositionen des Kapitels 11 (Humangenetik), die tumorgenetischen Untersuchungen in Kapitel 19 (Pathologie), die molekularen Risikomarker und die Immungenetik in Kapitel 32.3 (Labormedizin) des EBM abgebildet.
- Honorarverteilungsmaßstab 3/2016
- Vorgaben der KBV zur Honorarverteilung
- RLV-/QZV-Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen 3/2016
- Bekanntmachung der bundeseinheitlichen Abstaffelungsquote "Q"
- Übersicht der Leistungen und Leistungsbereiche, die im 3. Quartal 2016 außerhalb der RLV und QZV vergütet werden