Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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1. Quartal 2016

Honorarverteilung 1. Quartal 2016

Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes

Die Vertreterversammlung der KVSA hat am 2. Dezember 2015 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) für das 1. Quartal 2016 beschlossen. Diese Änderungen des HVM wurden mit der PRO 12/2015 bekannt gegeben.

Die Änderungen umfassen neben redaktionellen und formalen Änderungen im Wesentlichen:

- Anpassung des Verweises auf die Abrechnungsanweisung zur Aufnahme der  
  Krankenhäuser bei der Versorgung von Patienten, die durch Vermittlung der
  Terminservicestelle behandelt wurden und die Neuaufnahme der Nichtvertrags-
  ärzte und Krankenhäuser, die im Rahmen des zu etablierenden Zweitmeinungs-
  verfahrens als Honorarberechtigte tätig werden


- Zahlung eines Betrages von 1.000,- Euro/Monat/WB-Assistenten, um arbeit-
  geberseitige Kosten aufgrund der Anhebung der Förderbeträge auszugleichen


- Überführung des bisherigen Vorwegabzugs zur Vergütung von Notfallleistungen
  durch Nichtvertragsärzte und Krankenhäuser außerhalb der Bereitschafts-
  dienstzeiten in einen Vorwegabzug des haus- und fachärztlichen Versorgungs-
  bereichs (Aufnahme in 4.2.1.6 und Streichung in 4.2.3.2)


- Bildung von arztgruppenspezifischen Vorwegabzügen für den Ausgleich von
  Fehlschätzungen bei der Vergütung von Krankenhäusern zur Behandlung von
  Patienten nach Vermittlung durch die Terminservicestelle der KVSA, die durch
  die Arztgruppen der „Fachärzte“ und die mit dem gleichen Versorgungsauftrag
  definierten Arztgruppen der “Ermächtigten Ärzte/Krankenhäuser/Institutionen
  und Einrichtungen zu gleichen prozentualen Anteilen gefüllt werden


- Anhebung der Fallzahlzuwachsbegrenzungsregelung im fachärztlichen Versor-
  gungsbereich von 3 % auf 5 %


- Aufnahme einer Vergütung von 10 Cent pro Behandlungsfall bei Kooperationen
  in Praxisnetzen, die durch die KVSA anerkannt sind


- redaktionellen Anpassungen und Folgeänderungen.