Übergesetzlicher Urlaubsanspruch
Übergesetzlicher Urlaubsanspruch
Reichlich Zeit zum Erholen. Aus diesem Grund haben wir in unseren Tarif- bzw. Arbeitsverträgen einen übergesetzlichen Urlaubsanspruch verankert, der es Ihnen ermöglicht, Berufliches und Privates gut miteinander zu vereinbaren.
Wir bieten Ihnen:
- mindestens 30 Tage Urlaub - Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich arbeitsfrei
- bis zu 4 Tagen pro Jahr Zusatzurlaub für die Tätigkeit nach einem Schichtplan/Nachtarbeit