Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Schritt für Schritt in die Praxis

Schritt für Schritt in die Praxis

Sie wollen eine eigene Praxis eröffnen oder sich anstellen lassen? Wenn Sie gesetzlich Krankenversicherte behandeln wollen, benötigen Sie eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit für eine selbstständige Tätigkeit oder eine Genehmigung für die Anstellung bei einem Vertragsarzt oder in einem MVZ.

Sowohl die Zulassung als auch die Anstellungsgenehmigung wird durch den Zulassungsausschuss erteilt.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen Schritte.

Freie Stellen, ausgeschriebene Stellen - Niederlassungsmöglichkeiten

Dort, wo ein Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut sich niederlassen oder anstellen lassen möchte, benötigt man einen freien Arztsitz. Andernfalls muss man sich um eine Stelle im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bemühen. Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Arztsitze es in den einzelnen Regionen je Fachrichtung gibt. In welcher Region Stellen verfügbar sind, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Lassen Sie sich in die Praxisbörse eintragen und Sie erhalten passende Angebote von den Niederlassungsberatern.

Schauen Sie sich an, ob eine ausgeschriebe Sicherstellungspraxis für Sie in Frage kommt.

Haben Sie die Praxisausschreibungen im Blick und berücksichtigen Sie die angegebene Bewerbungsfrist!