Praxisübernahme
Praxisübernahme im gesperrten Planungsbereich
Die Vorteile der Übernahme einer Arztpraxis bestehen im Patientenstamm, eingespielten Personal, einer kompletten Praxisinfrastruktur sowie einer realistischen Ertragsvorschau. Im nicht gesperrten Planungsbereich wird lediglich eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung benötigt. Die Praxisübernahme ist dann nur eine zivilrechtliche Angelegenheit. Im für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich hat der Gesetzgeber ein relativ umfängliches Verfahren festgelegt, nach welchem der Zulassungsausschuss den geeigneten Praxisnachfolger auszuwählen hat.
In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss über Übernahme und Weiterführung einer bestehenden vertragsärztlichen Praxis.Der Arzt, der auf seine Zulassung verzichten möchte und einen Nachfolger sucht, wendet sich an die Kassenärztliche Vereinigung und beantragt bei dieser seine Praxis zur Nachfolge auszuschreiben. Der Interessent bewirbt sich mittels eines formlosen Antrags auf diese Ausschreibung. Anschließend wird ihm aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist einen vollständigen Zulassungsantrag einzureichen.
Im Anschluss entscheidet unter den Bewerbern der Zulassungsausschuss nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien (siehe Downloadbox). Zusätzlich werden folgende Punkte positiv berücksichtigt:
- Angestellter Arzt oder gemeinschaftliche Berufsausübung mit dem ausschreibenden Vertragsarzt
- Ehegatte oder Kind des ausschreibenden Vertragsarztes
- Dauer der Eintragung in die Warteliste
- Interessen von Gemeinschaftspraxis- bzw. Berufsausübungsgemeinschaftspartnern
- ggf. weitere Aspekte
Praxisausschreibungen November 2024
Fachgebiet | Praxisform | Praxisort/Planungsbereich | Reg.-Nr.: |
---|---|---|---|
Augenheilkunde* | Einzelpraxis | PB Salzlandkreis | |
Chirugie | Einzelpraxis | PB Stendal | |
Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Gemeinschaftspraxis | Halle | |
Frauenheilkunde und Geburtshilfe (halber VA) | Einzelpraxis | Blankenburg | |
Hausärztliche Praxis | Gemeinschaftspraxis | Magdeburg | |
Hausärztliche Praxis | Einzelpraxis | Halle | |
Psychologische Psychotherapie* | Einzelpraxis | Merseburg | 3017 |
Psychologische Psychotherapie* | Einzelpraxis | Magdeburg | 3018 |
Psychologische Psychotherapie* (halber VA) | Einzelpraxis | Laucha an der Unstrut | 3019 |
Psychologische Psychotherapie* (halber VA) | Einzelpraxis | Halle | 3020 |
Psychologische Psychotherapie* (halber VA) | Einzelpraxis | Lu.-Eisleben | 3021 |
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (halber VA) | Einzelpraxis | Halle | 2962 |
Bewerbung
Die Ausschreibung endet am 02. Dezember 2024. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen.
Der formlose Antrag ist bitte ausschließlich schriftlich per Post (Fax und E-Mail werden nicht akzeptiert) an folgende Anschrift zu richten:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abt.: Zulassungswesen
Postfach 1664
39006 Magdeburg
Erläuterungen
* Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat im Rahmen dieser Ausschreibung ein besonderes Versorgungsbedürfnis definiert: Aufnahme von mindestens 5 Patienten pro Woche auf Zuweisung der Terminservicestelle. Die Erfüllung dieses Versorgungsbedürfnisses stellt ein Auswahlkriterium dar.
** Die isolierte Übernahme eines Viertels eines Versorgungsauftrages ist nur zur Aufstockung eines halben oder Dreiviertelsitzes oder zur Anstellung möglich, da die Zulassung weiterhin einen halben Versorgungsauftrag voraussetzt.
Ansprechpartner Praxisübernahme
Ansprechpartner
Medizinische Versorgungszentren
Jens Leutert
0391 627-6344
0391 627-8544
zulassung@kvsa.de