Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Knochendichtemessung

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Julia Kröber

Knochendichtemessung

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und –therapie)

Abrechenbare EBM-Ziffern:

  • 34600 - Osteodensitometrische Untersuchungen(en) mittels einer
                 zentralen DXA bei Patienten, die eine Fraktur ohne
                 nachweisbares adäquates Trauma erlitten haben und bei denen
                 gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer
                 Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht am
                 Schenkelhals und/oder an der LWS.
  • 34601 - Osteodensitometrische Untersuchungen(en) mittels einer
                 zentralen DXA zum Zweck der Optimierung der
                 Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter
                 anamnestischer und klinischer Befunde eine Absicht für eine
                 spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht
                 am Schenkelhals und/oder an der LWS.

Antragsberechtigung/fachliche Qualifikation:

Die fachliche Befähigung gilt als nachgewiesen, wenn der Arzt nach dem für ihn maßgeblichen Weiterbildungsrecht zur Durchführung von Osteodensitometrien berechtigt ist und folgende Voraussetzungen nachweist:

  • erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin"
  • selbständige Durchführung von 50 Untersuchungen unter Anleitung eines nach dieser Vereinbarung in der Knochendichtemessung qualifizierten Arztes mit selbständiger Einstellung des Gerätes und selbständiger Befundung

Für Ärzte, die ihre Weiterbildung gemäß einer früheren Weiterbildungsordnung (vor 2003) absolviert haben, sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

  • mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der radiologischen Skelettdiagnostik, auf die eine bis zu 6-monatige ständige Tätigkeit in der nuklearmedizinischen Skelettdiagnostik angerechnet werden kann
  • erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin"
  • Erwerb praktischer Erfahrungen in der Knochendichtemessung aufgrund der Durchführung von mindestens 50 Untersuchungen unter Anleitung eines nach dieser Vereinbarung in der Knochendichtemessung qualifizierten Arztes mit selbständiger Einstellung des Gerätes und selbständiger Bundung
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium

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Julia Kröber