Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Verlegung Praxissitz

Welche Schritte muss ein Arzt einleiten, wenn er seinen Praxissitz verlegen möchte?

Vertragsarztsitz/Vertragspsychotherapeutensitz ist der konkrete Ort der Praxis, der durch die Praxisanschrift gekennzeichnet ist. Jede Veränderung der Praxisanschrift erfordert eine Genehmigung durch den Zulassungsausschuss, so bewertet das auch die aktuelle Rechtsprechung. Lediglich der Umzug der Praxis innerhalb des Hauses ist genehmigungsfrei. Fehlt diese Angabe des Sitzes in einem Antrag auf Zulassung oder Anstellung, kann der Zulassungsausschuss diesem nicht stattgeben. Bitte stellen Sie in Verfahren, in denen eine Frist zur Einreichung kompletter Antragsunterlagen besteht sicher, dass diese Angabe in Ihren Unterlagen enthalten ist. In allen anderen Fällen muss dem Zulassungsausschuss spätestens zur Sitzung die Praxisanschrift bekannt sein.
 
Plant ein Arzt/Psychotherapeut seinen Praxissitz zu verlegen, stellt er einen  formlosen Antrag  an den Zulassungsausschuss Sachsen-Anhalt mit Sitz bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Die Postadresse: Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg.

Soll die Praxis in einen anderen Planungsbereich verlegt werden ist zu beachten, dass dieser keiner Zulassungssperre für die Fachgruppe unterliegt. Der Zulassungsausschuss kann die Genehmigung  versagen, wenn dem „Belange der Versorgung der Versicherten“ entgegenstehen.

Verlegt ein Arzt/Psychotherapeut ohne diese Genehmigung seinen Praxissitz an einen anderen Ort, so kann das vom Zulassungsausschuss als "Wegzug aus dem Bezirk des Kassenarztsitzes" angesehen werden und zum Ende der Zulassung führen.

Die Zulassungsverordnung sieht für die Sitzverlegung eine Antragsgebühr in Höhe von 120 Euro vor (gemäß Paragraf 46 Abs. 1c Ärzte-ZV). Ganz wichtig ist, dass der Zulassungsausschuss keine rückwirkenden Entscheidungen treffen darf. Der Antrag muss also rechtzeitig vor der Verlegung des Sitzes gestellt werden.

In der Regel tritt der Zulassungsausschuss für Ärzte einmal im Monat zusammen, der Zulassungsausschuss für Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten einmal im Quartal, und zwar im jeweils letzten Monat. Die Sitzungstermine finden Sie hier.