Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Tobias Irmer

Praxisübernahme im gesperrten Planungsbereich

Die Vorteile der Übernahme einer Arztpraxis bestehen im Patientenstamm, eingespielten Personal, einer kompletten Praxisinfrastruktur sowie einer realistischen Ertragsvorschau. Im nicht gesperrten Planungsbereich wird lediglich eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung benötigt. Die Praxisübernahme ist dann nur eine zivilrechtliche Angelegenheit. Im für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich hat der Gesetzgeber ein relativ umfängliches Verfahren festgelegt, nach welchem der Zulassungsausschuss den geeigneten Praxisnachfolger auszuwählen hat.

In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss über Übernahme und Weiterführung einer bestehenden vertragsärztlichen Praxis.Der Arzt, der auf seine Zulassung verzichten möchte und einen Nachfolger sucht, wendet sich an die Kassenärztliche Vereinigung und beantragt bei dieser seine Praxis zur Nachfolge auszuschreiben. Der Interessent bewirbt sich mittels eines formlosen Antrags auf diese Ausschreibung. Anschließend wird ihm aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist einen vollständigen Zulassungsantrag einzureichen.

Im Anschluss entscheidet unter den Bewerbern der Zulassungsausschuss nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien (siehe Downloadbox). Zusätzlich werden folgende Punkte positiv berücksichtigt:

  • Angestellter Arzt oder gemeinschaftliche Berufsausübung mit dem ausschreibenden Vertragsarzt
  • Ehegatte oder Kind des ausschreibenden Vertragsarztes
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste
  • Interessen von Gemeinschaftspraxis- bzw. Berufsausübungsgemeinschaftspartnern
  • ggf. weitere Aspekte
     

Praxisausschreibungen Mai 2024

FachgebietPraxisformPraxisort/PlanungsbereichReg.-Nr.:
Frauenheilkunde und GeburtshilfeEinzelpraxisSaalekreis 
Frauenheilkunde und GeburtshilfeEinzelpraxisBörde 
HNO-HeilkundeEinzelpraxisSaalekreis 
Laboratoriumsmedizin (halber VA)EinzelpraxisSachsen-Anhalt 
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (halber VA)EinzelpraxisZerbst2963
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (halber VA)EinzelpraxisSangerhausen2918
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (halber VA)EinzelpraxisMerseburg2980
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisDessau-Roßlau2981
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisDessau-Roßlau2982
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisStendal2983
Psychologische Psychotherapie*EinzelpraxisPB Stendal2984
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisSalzwedel2985
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisMerseburg2986
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisNaumburg2987
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisHalle2988
ärztliche Psychotherapie (halber VA)EinzelpraxisHalle2989
Hausärztliche PraxisEinzelpraxisHalle2990
Hausärztliche PraxisEinzelpraxisHalle2991
HNO-HeilkundeEinzelpraxisHalle 
Orthopädie (halber VA)EinzelpraxisZerbst 
OrthopädieEinzelpraxisMansfeld-Südharz 
Hausärztliche PraxisEinzelpraxisMagdeburg2992
Hausärztliche PraxisEinzelpraxisMagdeburg2993
Radiologie (halber VA)GemeinschaftspraxisMagdeburg 
Frauenheilkunde und GeburtshilfeEinzelpraxisHaldensleben 
Augenheilkunde*EinzelpraxisBad Dürrenberg 
Haut- und Geschlechtskrankheiten (halber VA)EinzelpraxisSaalekreis 
ChirurgieGemeinschaftspraxisMagdeburg 

Bewerbung

Die Ausschreibung endet am 18. Juni 2024. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen.

Der formlose Antrag ist bitte ausschließlich schriftlich per Post (Fax und E-Mail werden nicht akzeptiert) an folgende Anschrift zu richten:

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abt.: Zulassungswesen
Postfach 1664
39006 Magdeburg

Erläuterungen

* Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat im Rahmen dieser Ausschreibung ein besonderes Versorgungsbedürfnis definiert: Aufnahme von mindestens 5 Patienten pro Woche auf Zuweisung der Terminservicestelle. Die Erfüllung dieses Versorgungsbedürfnisses stellt ein Auswahlkriterium dar.

** Die isolierte Übernahme eines Viertels eines Versorgungsauftrages ist nur zur Aufstockung eines halben oder Dreiviertelsitzes oder zur Anstellung möglich, da die Zulassung weiterhin einen halben Versorgungsauftrag voraussetzt.

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Ärzte
Iris Obermeit


0391 627-6342
0391 627-8544
zulassung@kvsa.de

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Karin Hurny


0391 627-6343
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Mariell Buchholz


0391 627-6348
0391 627-8544
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0391 627-6312
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Jens Leutert


0391 627-6344
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